Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
- Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
- Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussangelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
- Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnisse schriftlich mitzuteilen, und auf die Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten.
- Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
- Die Vermittlungsgebühr beträgt bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages 3% zuzüglich des bei Abschluss des Kaufvertrages gültigen Mehrwertsteuersatzes. Bei Vermietung von Wohnräumen beträgt die Vermittlungsgebühr 2 Monatsmieten (Kaltmiete) zuzüglich des bei Abschluss des Mietvertrages gültigen Mehrwertsteuersatzes. Erfolgt ein Verkauf oder eine Vermietung provisionsfrei, so wird dies auf dem jeweiligen Exposé angegeben.
- Sollte eine der vorangenannten Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche Wirksame zu ersetzen, die der gewollten am nächsten kommt.
Besichtigung und Beratung:
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Die Kauf- bzw. Mietvertragsverhandlungen sind ausschließlich über uns zu führen.
Stand: 31.05.2016